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С уважением,
Ваша, гид-экскурсовод, Лидия Майер
Impressum
Lidia Maier
Rudolf-Seiffert-Straße 40
10369 Berlin
Telefon: + 49 176 225 90 907
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E-Mail: lidia.maier@yandex.ru
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32/431/00587
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Datenschutz
Wir sichern Ihnen zu, dass Ihre persönlichen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Lidia Maier, Rudolf-Seiffert-Str. 40, 10369 Berlin
regeln, ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften, das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Lidia Maier, im Folgenden kurz Reiseveranstalter genannt. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen an und erklärt sich mit den AGBs ausdrücklich einverstanden.
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch!
Abschluss des Vertrages
Nach Bestellung per E-Mail, Post oder Telefon , kommt ein Vertragsschluss über eine Tour/Führung oder eine Vermittlung von reisetypischen Dienstleistungen, zwischen dem Auftraggeber und Reiseveranstalter, zustande, sobald eine Bestätigung, die keiner bestimmten Form bedarf, per Fax, E-Mail oder Brief durch Reiseveranstalter an den Auftraggeber verschickt wird.
Bucht der Auftraggeber alleine oder in einer privaten Gruppe eine Tour/Führung oder eine Vermittlung von reisetypischen Dienstleistungen, ist jeder Teilnehmer Vertragspartner vom Reiseveranstalter.
Die Person, die die Buchung vornimmt, hat für alle Vertragsverpflichtungen von alle darin aufgeführten Teilnehmern, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Ist der Auftraggeber ein Reiseveranstalter, Schulklasse, Verein, Verband oder eine andere Institution, ist sie verpflichtet den Gesamtbetrag aller gebuchten Leistungen, bzw. Teilnehmer zu zahlen.
Mit der Buchung beim Reiseveranstalter erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden, dass er per E-mail, Fax, Telefon oder per Post von weiteren Informationen zu neuen Angeboten oder bei Aktualisierung der Inhalte benachrichtigt wird. Diese Zustimmung kann durch eine Mitteilung per E-mail, Fax, Telefon oder per Post widerrufen werden.
Leistungen, Leistungsänderungen, Ersatzpersonen
Die vertraglichen vom Reiseveranstalter zu erfüllenden Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen auf der Internetseite und aus den ergänzenden Informationen der Buchungsbestätigung. Änderungen, die die vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform.
Leistungsträger vom Reiseveranstalter, sowie Stadtführer, Busunternehmen, sind nicht bevollmächtigt Vereinbarungen oder Zusicherungen zu machen, die vertragliche, zugesagte Vereinbarungen vom Reiseveranstalter abändern.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen.
Bei Änderungen der vereinbarten Leistungen und dessen Ablaufes(Zeiten, Treffpunkten, etc. wegen den Streiks, Veranstaltungen, Naturkatastrophen u.a.) wird Reiseveranstalter versuchen den Auftraggeber per E-Mail oder per Telefon zu kontaktieren, um ihn über die Änderungen zu benachrichtigen und ein Alternativangebot vorzuschlagen.
Wird durch die Änderung der Gesamtcharakter der gebuchten Leistungen erheblich verändert, dann ist der Auftraggeber berechtigt, sofern die Leistung noch nicht begonnen ist, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung kostenlos umzubuchen oder ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Reisende nicht zurück, wird die Änderung für beide Vertragsparteien verbindlich.
Bitte beachten Sie, dass einige Email-Anbieter Mails aussortieren, und können die E-Mail vom Reiseveranstalter als unerwünschte Werbung(„Spam“) betrachten.
Der Auftraggeber hat das Recht, bei Verhinderung des Teilnehmers ersatzweise eine andere Person teilnehmen zu lassen.
Zahlung des Reisepreises, Preisänderung
Die Bezahlung der Leistungen durch den Auftraggeber/Teilnehmer erfolgt vor Leistungsbeginn in Bar vor Ort oder per Banküberweisung, je nach Vereinbarung.
Die beim Reiseveranstalter genannten Preise sind Bruttopreise.
Auf Wunsch werden eine Quittung und eine Rechnung ausgestellt
Alle Extrakosten, die während der Tour entstehen können(z.B. Essen, Getränke, Souvenirs und Fahrkarten für den öffentlichen Verkehr, Mietfahrräder usw.) sind vom Auftraggeber/Teilnehmer zu tragen, sofern diese nicht explizit Bestandteil einer Tour sind.
Reiseveranstalter behält sich die Möglichkeit vor, bei nicht rechtzeitiger vollständiger Bezahlung, den Reisenden zunächst zur Zahlung aufzufordern. Hierfür kann Reiseveranstalter eine pauschale Mahngebühr i. H. v. EUR 10- zzgl. Porto geltend machen. Eine Verpflichtung vom Reiseveranstalter zur Zahlungsaufforderung vor Rücktritt besteht jedoch nicht.
Reiseveranstalter ist berechtigt nach Vertragsabschluss, Preiserhöhung zu verlangen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die folgend aufgeführten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöht haben bzw. neu entstanden sind, die Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. Dies gilt im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten sowie von Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren sowie bei einer Änderung der Wechselkurse, die für die betreffende Reise berechnet wurden.
Eine Preisänderung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn verlangt werden. Sie ist vom Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Preiserhöhungsgrundes mitzuteilen.
Bei einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises ist der Reisende berechtigt, ohne Bezahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die Rechte hat der Reisende unverzüglich nach Kenntnis Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt oder Kündigung
Der Auftraggeber kann jederzeit vor gebuchten Leistungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
Reiseveranstalter bietet eine kostenlose Stornierung bis spätestens 5 Tage vor dem Termin der gebuchten Leistung. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet alle bereits entstandene Kosten zu tragen, wie z.B. für die durch Reiseveranstalter vermittelte Fremdleistungen. (z.B. Transport, Theaterbesuche, Ausstellungen, Bewirtungen, Mietfahrräder usw.).
Soll der Zugang der Stornierung beim Reiseveranstalter später erscheinen gelten folgenden Stornobedingungen:
Bis zum 5. Tag vor Leistungsbeginn: 0% des Gesamtpreises
Bis zum 3. Tag vor Leistungsbeginn: 20% des Gesamtpreises
Danach 100% sowie bei Nichterscheinen 100% des Gesamtpreises.
Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor gebuchten Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Leistungsbeginn den Vertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Auftraggeber/Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung vom Reiseveranstalter den Leistungsverlauf nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält Reiseveranstalter den Anspruch auf den vollen Buchungspreis. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Auftraggeber.
Wenn der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
Bis zwei Wochen vor Leistungsbeginn bei Nichterreichen einer im Katalog genannten oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Leistungsausschreibung für diese Reise auf eine entsprechende Mindestteilnehmerzahl zu einem bestimmten Zeitpunkt hingewiesen wird. In jedem Fall ist Lidia Maier verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Leistung hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzustellen. In dem Fall kann der Auftraggeber die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Leistung verlangen, wenn Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für den Auftraggeber aus seinem Angebot anzubieten. Macht der Auftraggeber von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch, so wird der von ihm bezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet.
Wegen besonderer Umstände bei erheblicher Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch nicht vorhersehbare Umstände, wie z. B. höhere Gewalt, Unglück, Witterungsbedingungen, Krieg, Epidemien, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder dergleichen, sind beide Teile berechtigt, nach Maßgabe dieser Vorschrift zu kündigen.
Sollte eine Tour durch nicht vorhersehbare Umstände während ihrer Durchführung abgebrochen werden müssen, so erhält der Auftraggeber/Tourteilnehmer 50 % der geleisteten Bezahlung erstattet. Im Falle eines Abbruchs der Tour durch den Auftraggeber/Tourteilnehmer hat dieser kein Recht auf Erstattung des Buchungsbetrages.
Schadenersatz und Haftungsbeschränkung
Reiseveranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Reiseveranstalter trägt bzw. übernimmt keine Haftung:
für die Beaufsichtigung der Teilnehmer während der Tour.
für die Beaufsichtigung von Gegenständen, die Teilnehmer während der Tour mit sich führen.
für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handlung des Auftraggebers oder eines seiner Tourteilnehmer basieren. (z.B.: Einhaltung der allgemeine Verkehrsregeln)
für die durch Reiseveranstalter vermittelte Fremdleistungen. (z.B. Transport, Theaterbesuche, Ausstellungen, Bewirtungen, Mietfahrräder usw.).
Die vertragliche Haftungsbegrenzung vom Reiseveranstalter auf Ersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Leistungspreis je betroffenen Teilnehmer beschränk.
soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
soweit Reiseveranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers (Hotel, Beförderungsunternehmen usw.) verantwortlich ist.
Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiserücktritts-,Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
Der Auftraggeber kann unbeschadet einer Minderung des Reisepreises oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
Nimmt der Auftraggeber einzelne Leistungen aus vom Reiseveranstalter nicht zu vertretenden Gründen in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Anspruchsstellung
Der Auftraggeber/Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von Beförderungsmitteln, sofern diese nicht explizit Bestandteil einer Tour sind.
Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
Ansprüche des Auftraggebers auf Abhilfe von Mängeln (§651c BGB), auf Minderung des Buchungspreises gemäß §651d BGB, auf Kündigung des Vertrages wegen Mangels nach §651e BGB sowie auf Schadenersatz aus §651f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers/Teilnehmers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Er ist verpflichtet, seine Beschwerden dem Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Telefon oder E-Mail-Adressen vom Reiseveranstalter ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Unterlöst es der Auftraggeber oder ein seiner Tourteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so stehen ihm keine Ansprüche auf Minderung des Preises zu.
Wartezeiten
Bei Verspätung des Auftraggebers/Teilnehmers zum vereinbarten Leistungsbegin hält Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung, soweit nicht anders vereinbart, eine Wartezeit von maximal 15 Minuten ein.
Nach erfolglos verstrichener Wartezeit, beim Nichterscheinen des Auftraggebers/Teilnehmers, gilt die Leistung als ausgefallen und begründet damit den Anspruch vom Reiseveranstalter auf eine Ausfallsumme in Höhe des vereinbarten Leistungspreises.
Soll der Auftraggeber/Teilnehmer beim Reiseveranstalter innerhalb der Wartezeit ein späteres Eintreffen melden, muss zwischen diesen und Reiseveranstalter nach Möglichkeit neue Vereinbarungen abgeschlossen werden.
Der Auftraggeber sowie der Teilnehmer können jedoch nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als Pauschale entstanden sind.
Sonstige Bestimmungen
Unsere Angebote entsprechen dem Stand der Festlegungen bei Bereitstellung und gelten bis zur Buchung vorbehältlich Änderungen und Verfügbarkeit. Reiseveranstalter behält sich Irrtümer, Druck- und Rechenfehler vor.
Die angegebenen Daten des Auftraggebers oder ein seiner Tourteilnehmer werden unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und bearbeitet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Reiseveranstalter bereits bei Anfrage über die Teilnehmer mit Gehbehinderungen, körperlichen Gebrechen und Rollstuhlfahrer mitzuteilen. Versäumt der Auftraggeber dies, können die Teilnehmer ersatzlos von der Tour ausgeschlossen werden, sofern die Tourdurchführung unverhältnismäßig behindert wird.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.
Der Auftraggeber oder ein seiner Tourteilnehmer ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand für Klagen ist der Sitz des Reiseveranstalters, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
DATeNSCHUTZERKLÄRUNG
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:
Lidia Maier
Rudolf-Seiffert-Str. 40
10369 Berlin
Ihre Betroffenenrechte
Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
· Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
· Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
· Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
· Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
· Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
· Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
· Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
· die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
· die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.
Löschung bzw. Sperrung der Daten
Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
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